Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung auch für Lehrerinnen und Lehrer

Arbeitszeit findet nicht nur in der Schule statt, sondern auch zuhause und anderen Orten!

Deshalb ist es wichtig festzustellen, wie viel die einzelnen Beschäftigten arbeitsmäßig belastet sind.

Seit dem 14.05.2019 existiert ein EuGH-Urteil, das den Arbeitgebern auferlegt, die Arbeitszeit der Beschäftigten zu messen.

Bundesregierung und der Bundestag sind aufgefordert, das EuGH-Urteil im deutschen Arbeitszeitgesetz zu verankern.

Viele private Unternehmen haben das neue Urteil bereits umgesetzt, während bei den staatlichen Arbeitgebern noch nicht einmal eine Diskussion darüber angestoßen wurde.

Wir als fidel wollen Arbeitszeitgerechtigkeit für alle Lehrerinnen und Lehrer erreichen.

Nach einem Gutachten der Universität Göttingen arbeiten Lehrkräfte durchschnittlich 48 Stunden und 18 Minuten pro Woche. Selbst unter Berücksichtigung der Ferien beträgt die Arbeitszeit immer noch 46 Stunden und 38 Minuten pro Woche.

Der Tätigkeitsbereich der Lehrerinnen und Lehrer ist komplex. Er umfasst vielfältige Tätigkeiten:

  • Korrekturen am Wochenende
  • Konferenzen und Dienstbesprechungen
  • Elterngespräche außerhalb der Unterrichtszeit
  • Elternabende
  • Curricula-Bearbeitung
  • Konzept- und Projektarbeit
  • Klassenfahrten und deren Vorbereitung/Wandertage
  • Regelmäßige Treffen von Jahrgangsteams
  • Inklusionsarbeit (z.B Entwicklung von Konzepten, differenzierte Aufgabenangebote und Klassenarbeiten)
  • Gutachtenerstellung aufgrund fehlender Sonderpädagogen/innen
  • Verstärkte Onlinepräsenz (z.B. Email-Kommunikation mit Eltern und Schülern wegen Corona)
  • Projekttage
  • Elternsprechtage außerhalb der Unterrichtszeit
  • Fortbildungen
  • Präsenz- und Aufsichtszeiten
  • Tag der Offenen Tür am Wochenende

Schluss mit der Benachteiligung der Lehrkräfte!

Wir brauchen eine gerechte Arbeitszeiterfassung, die alle anfallenden Tätigkeiten berücksichtigt.

Unsere Ziele sind:

  • Schnellstmögliche Implementation des EuGH Urteils im Arbeitszeitgesetz
  • Errichtung eines digitalen Systems zur Zeiterfassung
  • Messung aller anfallenden Tätigkeiten und Überstunden im individuellen Arbeitszeitkonto
  • Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten
  • Überprüfbarkeit der Daten durch die Beschäftigten

Links

Welche Folgen hat das EuGH-Urteil?

Arbeitszeiterfassung für Lehrer

Tresselt

Arbeitszeiterfassung – Was erlaubt und verlangt das Arbeitsrecht?

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