Laufbahnwechsel

An Gesamtschulen und Sekundarschulen arbeiten ca. 1.400 Lehrkräfte, die einen Laufbahnwechsel anstreben.

Diese Kolleginnen und Kollegen werden mit A 12 bezahlt, obwohl sie eigentlich A 13Z erhalten müssten.

Das Problem ist eklatant, wie die Landtagsanfragen 6257 und 6493 ergeben haben. Es gibt an Gesamtschulen und Sekundarschulen insgesamt 1425 Lehrkräfte, die mit A 12 (EG 11) eine deutlich niedrigere Besoldung beziehungsweise Vergütung erhalten.

Hier die aktuellen Zahlen der Laufbahnwechslerinnen und Laufbahnwechsler an Gesamtschulen und Sekundarschulen in NRW.

Das Problem ist ganz klar politisch begründet. Der Landtag stellt zu wenig A 13Z-Stellen bereit, so dass diese hier dotierten Stellen vornehmlich an Neueinstellungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung gehen! Deshalb haben wir die Parteien CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angeschrieben, um sie für die Problematik zu sensibilisieren.

Wir finden, dass es den politisch Verantwortlichen nicht egal sein sollte, wie die Lehrerinnen und Lehrer behandelt werden.

Gute Schulen zeichnen sich dadurch aus, dass den Beschäftigten Wertschätzung für Ihre Arbeit entgegengebracht werden. Das ist in NRW nicht der Fall!

Die Kolleginnen und Kollegen, die den Laufbahnwechsel vom gehobenen Dienst (Laufbahngruppe 2.1) in den höheren Dienst (Laufbahngruppe 2.2) anstreben, haben kaum Chancen, sich auf ausgeschriebene Laufbahnwechselstellen zu bewerben, da die Anzahl der ausgeschriebenen Stellen marginal ist.

Ein solches Verfahren, Beschäftigten dauerhaft höherwertige Arbeit abzunötigen, ihnen aber die entsprechende Bezahlung zu verweigern, ist für einen öffentlichen Arbeitgeber unwürdig.

Die wenigen Ausschreibungen, die es gibt, werden in der Regel am Anfang des Schuljahres im Internetportal www.oliver.nrw.de veröffentlicht. 

Dazu müssen die Bewerberinnen und Bewerber ein Verfahren durchlaufen, bei dem sie von der schulischen Einstellungskommission beurteilt werden und zum Teil mit anderen Interessenten konkurrieren müssen.

Der Laufbahnwechsel erfolgt nach erfolgreicher Bewerbung auf eine ausgeschriebene A 13Z-Stelle.

Es gilt der jährliche Laufbahnwechsel-Erlass. Grundlegendes zum Ausschreibungsverfahren regelt der Grundlagenerlass vom 09.08.2007.

Wenn einer Schule eine A 13Z-Stelle zugewiesen wird, entscheidet die Schulleitung, ob sie diese Stelle im Verfahren für die Neueinstellungen (LEO) oder für den Laufbahnwechsel (OLIVER) ausschreibt.

In der Regel werden derartige Stellen für Kolleginnen und Kollegen der eigenen Schule ausgeschrieben.

Wer einen Laufbahnwechsel anstrebt, sollte frühzeitig mit der Schulleitung klären, ob sie eine Höhergruppierung unterstützt.

Viele Schulleitungen sind daran nicht interessiert, weil sie A 13Z-Stellen für Neueinstellungen verwenden möchten, um die Unterrichtsversorgung zu sichern.

Manchmal verweisen sie darauf, dass sie nichts machen können, weil die Bezirksregierung über die Verwendung der Stellen entscheidet. Diese Aussage ist definitiv falsch.

Die jeweilige Schulleitung entscheidet und nicht die Bezirksregierung!

Wir fordern:

  • sofortige Überleitung aller Laufbahnwechsler an Gesamtschulen und Sekundarschulen

Solange diese Forderung nicht erfüllt wird, ist es wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen im Dienst zumindest die gleichen Chancen auf Zugang zu A 13Z-Stellen haben wie neue Bewerber.

Dieses ist weiterhin nicht der Fall. Im Gegenteil!

Bei einigen Neueinstellungen im Bereich der Sekundarstufe I wird Lehrkräften mit dem Lehramt Gy/Ge der automatische Laufbahnwechsel nach vier Jahren zugesichert.

fidel kritisiert, dass dies auf Kosten der bereits eingestellten Lehrkräfte geht, denen der Laufbahnwechsel weiterhin verwehrt wird.

Wir fordern:

  • Laufbahnwechsel vor Neueinstellung
  • sukzessive Überleitung aller Betroffenen
  • kein Ausschluss bei Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen anderer Schulformen oder Regierungsbezirke
  • Zulassung zur Bewerbung auf A 14-Beförderungsstellen des höheren Dienstes